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BVerwG, 06.04.1989 - 5 B 185.88 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 25.08.1988 - 6 B 18.87
- BVerwG, 06.04.1989 - 5 B 185.88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 5 B 185.88
Die Beschwerde ist unzulässig und daher zu verwerfen, weil der Kläger die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (siehe § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), die er als Grund für die Zulassung der Revision gegen den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 25. August 1988 geltend macht, nicht entsprechend den Anforderungen dargelegt hat, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO (seit BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]) an die Darlegung dieses Zulassungsgrundes zu stellen sind. - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 5 B 185.88
Die Beschwerde ist unzulässig und daher zu verwerfen, weil der Kläger die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (siehe § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), die er als Grund für die Zulassung der Revision gegen den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 25. August 1988 geltend macht, nicht entsprechend den Anforderungen dargelegt hat, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO (seit BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]) an die Darlegung dieses Zulassungsgrundes zu stellen sind.